DSGVO, Verträge & Co: So schützt du dich als Webdesigner

Wer als Webdesigner arbeitet, denkt oft zuerst an Design, Technik und Kundenkommunikation – aber selten an rechtliche Fragen. Dabei sind genau diese Themen entscheidend, wenn du professionell und ohne Risiko arbeiten willst. Ob Impressum, Verträge, DSGVO oder Lizenzen: Es gibt viele rechtliche Grundlagen, die du kennen solltest – nicht erst, wenn’s Ärger gibt. In diesem Artikel bekommst du einen klaren Überblick, was du beachten musst, um dich und deine Kunden abzusichern – verständlich, praxisnah und ohne Paragraphen-Dschungel.

Weil mir deine Zeit wichtig ist: Das erwartet dich in diesem Artikel
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Gewerbeanmeldung & Rechtsform: Was Webdesigner wissen müssen

Wenn du als Webdesigner durchstarten willst, kommst du an einem Thema nicht vorbei: die Wahl der Rechtsform und die Frage, ob du ein Gewerbe anmelden musst. Klingt erstmal trocken, ist aber die Basis deines Business – und kann dir später richtig Ärger ersparen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Der Klassiker zuerst: Bin ich als Webdesigner freiberuflich oder gewerblich unterwegs?

Die Antwort ist typisch deutsch – es kommt drauf an. Laut deutschem Recht zählen „künstlerische“ und „wissenschaftliche“ Tätigkeiten zu den freien Berufen. Auch Designer können da reinfallen, aber nur, wenn ihre Arbeit einen deutlich schöpferischen, individuellen Charakter hat – zum Beispiel, wenn du als Grafikdesigner kreative Unikate entwickelst.

Webdesign dagegen ist oft eine Mischform: Du gestaltest nicht nur, sondern entwickelst auch technische Strukturen, installierst CMS-Systeme, richtest E-Mail-Postfächer ein, schraubst an SEO usw. Das alles wertet das Finanzamt häufig als gewerblich, weil der technische Aspekt überwiegt.

Was heißt das für dich konkret?

Sicher ist sicher: Geh direkt zum Gewerbeamt deiner Stadt und melde ein Gewerbe an. Das kostet meist zwischen 15 und 60 Euro, dauert 15 Minuten und du bekommst sofort eine Bescheinigung. Danach meldet sich automatisch das Finanzamt, bei dem du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und zurücksenden musst.

Welche Rechtsform ist die richtige?

Als Solo-Selbstständiger stehen dir im Grunde zwei Optionen zur Auswahl:

1. Einzelunternehmen: Das ist der Standard. Du brauchst kein Startkapital, keine Eintragung ins Handelsregister, und du kannst direkt loslegen. Ideal für den Start.

Achtung: Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen. Wenn also ein Kunde dich verklagt und du keine Versicherung hast – dann kann es unter Umständen ungemütlich werden. Aber dazu später mehr im Kapitel zu den Versicherungen.

2. UG (haftungsbeschränkt): Die UG ist sozusagen die „Mini-GmbH“. Du brauchst nur 1 Euro Stammkapital, haftest aber nur mit dem Unternehmensvermögen – also sicherer für dich. Dafür kommt mehr Bürokratie auf dich zu: Handelsregistereintrag, jährliche Bilanz, Notarkosten. Lohnt sich, wenn du wachsen willst oder mit größeren Kunden arbeitest, die eine Kapitalgesellschaft verlangen.

Mein Tipp für den Anfang

Wenn du gerade erst loslegst und hauptsächlich für kleinere Kunden arbeitest, ist das Einzelunternehmen völlig ausreichend. Du kannst jederzeit in eine UG oder GmbH wechseln, wenn dein Business Fahrt aufnimmt. Aber egal, wie du startest: Kläre die Formalitäten sauber und frühzeitig. Das schafft Vertrauen bei deinen Kunden und schützt dich vor bösen Überraschungen.

Rechtssichere Angebote & Rechnungen: Darauf musst du als Webdesigner achten

Angebote und Rechnungen schreiben gehört zu den eher „unglamourösen“ Aufgaben im Webdesign-Alltag – aber genau hier entscheidet sich oft, ob du professionell wirkst oder wie ein Hobby-Bastler. Und noch viel wichtiger: Fehler können richtig teuer werden, vor allem, wenn’s um steuerliche oder rechtliche Details geht. Also schauen wir uns das mal genauer an.

Angebote: Mehr als nur ein Preis auf dem Papier

Ein Angebot ist nicht nur eine Zahl mit ein bisschen Beschreibung – es ist ein rechtlich relevantes Dokument. Wenn dein Kunde das Angebot annimmt, ist das ein Vertrag, der für beide Seiten bindend ist. Also: Achtung bei Formulierungen und Preisen.

Was in ein gutes Angebot gehört:

  • Leistungsbeschreibung: Was genau machst du? Webseiten-Konzept? Webflow-Umsetzung? SEO-Basics? Beschreib’s konkret – keine schwammigen Aussagen wie „inkl. Design-Arbeiten“
  • Zeitlicher Rahmen: Wann fängst du an, wann soll das Projekt stehen? Und was passiert, wenn sich der Kunde nicht meldet?
  • Kosten & Zahlungsbedingungen: Netto-Preis, ggf. Umsatzsteuer (wenn du nicht Kleinunternehmer bist), Zahlungsziel – am besten in Tagen (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung“)
  • Revisionsphasen: Wie viele Korrekturschleifen sind inklusive? Alles darüber hinaus muss klar kommuniziert und ggf. separat berechnet werden
  • Gültigkeit des Angebots: z. B. „gültig bis 30. April 2025“ – damit schützt du dich vor monatelangem Hängenlassen
  • Rechtlicher Hinweis: „Dieses Angebot stellt noch keine Rechnung dar“ – klingt spießig, schützt dich aber vor Missverständnissen

Nimm dir die Zeit und erstelle eine saubere Rechnungsvorlage im Programm deiner Wahl. Nichts ist so peinlich wie ein schlecht erstelltes Angebot, welches für Kopfschütteln bei deinem potenziellen Kunden sorgt.

Rechnungen: Die Stolperfalle für viele Selbstständige

Wenn du Leistungen erbracht hast, willst du bezahlt werden – logisch. Aber: Eine Rechnung ist nicht einfach nur eine PDF mit dem Vermerk „Zahl mal bitte“. Damit sie rechtlich korrekt ist (und vom Finanzamt anerkannt wird), braucht sie ganz bestimmte Pflichtangaben.

Diese Angaben dürfen auf deiner Rechnung niemals fehlen:

  • dein vollständiger Name und deine Anschrift
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Rechnungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Leistung (z. B. „Konzeption und Umsetzung einer Website auf Basis von Webflow“)
  • Leistungszeitraum oder -datum
  • Netto-Betrag, Umsatzsteuer (wenn du keine Kleinunternehmerregelung nutzt) und Brutto-Endbetrag
  • Zahlungsziel (z. B. „zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug“)

Wenn du als Kleinunternehmer nach §19 UStG arbeitest, musst du das explizit auf der Rechnung angeben, z. B. so: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Tools, die dir das Leben leichter machen

Falls du noch händisch mit Word oder Excel hantierst – tu dir selbst einen Gefallen und nutz ein Rechnungs-Tool. Es gibt großartige Lösungen wie sevDesk, Lexoffice, FastBill oder Billomat, die alles rechtssicher für dich aufsetzen, Nummern automatisch vergeben und sogar Zahlungseingänge tracken.

Was du auf keinen Fall tun solltest:

  • Rückdatierte Rechnungen ausstellen
  • Rechnungen doppelt nummerieren
  • Preise ohne vorherige Absprache nachträglich erhöhen
  • Gutschriften als Rechnung deklarieren (Stichwort: Reverse Charge kann hier tricky sein)

DSGVO: Datenschutz für Webdesigner ohne Panikmodus

Alle reden davon, keiner hat Bock drauf – die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist für viele ein rotes Tuch. Aber wenn du Websites für Kunden erstellst, bist du mittendrin statt nur dabei. Und je besser du die Basics verstehst, desto weniger Stress hast du später mit Abmahnungen, Datenschutzbehörden oder nervösen Auftraggebern. Also: kein Juristensprech, sondern Klartext für Webdesigner.

Was will die DSGVO eigentlich?

Kurz gesagt: Personenbezogene Daten müssen geschützt werden. Egal ob Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung oder eingebettetes YouTube-Video – sobald Daten verarbeitet oder übermittelt werden, greift die DSGVO. Und du als Webdesigner bist mitverantwortlich, dass die Website deines Kunden datenschutzkonform läuft.

Du bist in vielen Fällen technischer Dienstleister und damit Auftragsverarbeiter. Das bedeutet: Wenn du Zugriff auf Daten hast (z. B. beim Hosting, bei der Einrichtung von Formularen oder Analytics), musst du mit dem Kunden einen sogenannten AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) abschließen.

Dieser Vertrag regelt, was du mit den Daten darfst (Spoiler: nix ohne Erlaubnis). Viele Webdesigner unterschätzen das – dabei gehört der AV-Vertrag unbedingt in dein Onboarding mit neuen Kunden.

Datenschutz auf Websites – die wichtigsten Baustellen

Wenn du eine Website baust, gibt es ein paar DSGVO-Klassiker, die du immer im Blick haben solltest:

Datenschutzerklärung

Pflicht auf jeder Website. Keine Ausrede. Sie muss:

  • leicht auffindbar sein (Footer reicht)
  • verständlich formuliert sein (kein Juristen-Bingo)
  • alle Tools und Dienste aufführen, die Daten verarbeiten (z. B. Google Fonts, Matomo, YouTube, reCAPTCHA etc.)

Tipp: Nutze einen Generator wie den von eRecht24 oder Trusted Shops – aber personalisiere den Text danach!

Cookie-Consent-Banner

Tracking ohne Zustimmung? Nope. Wenn du Dienste einbindest, die Cookies setzen (Google Analytics, Facebook Pixel, YouTube etc.), brauchst du ein echtes Cookie-Banner mit Opt-In-Funktion. Also: Kein „Wir verwenden Cookies, ist okay für dich?“-Pop-up mit „Okay“-Button.

Rechtlich sicher ist nur: Opt-in vor dem Setzen von Cookies. Tools wie Borlabs Cookie, Cookiebot oder Real Cookie Banner helfen dir dabei.

Formulare & Kontaktfelder

Sobald ein Nutzer ein Formular ausfüllt, gibt er personenbezogene Daten preis. Daher:

  • Nur wirklich nötige Felder einbauen (weniger ist mehr)
  • Einwilligung einholen („Mit dem Absenden erkläre ich mich mit der Verarbeitung…“)
  • SSL-Verschlüsselung ist Pflicht!

Google Fonts lokal einbinden

Ein echter Abmahn-Klassiker. Wenn du Google Fonts über das CDN (also die Google-Server) einbindest, wird die IP-Adresse des Besuchers an Google in den USA übermittelt – DSGVO-technisch ein No-Go. Lösung: Fonts runterladen und lokal hosten. Spart Ärger, Tracking und Abmahngebühren.

Third-Party-Tools & externe Inhalte

YouTube, Google Maps, Calendly, Chat-Widgets – all diese Tools greifen auf Nutzerdaten zu. Entweder:

  • nur mit Consent laden
  • oder eine datenschutzfreundliche Alternative nutzen (z. B. OpenStreetMap statt Google Maps)

Dein Vorteil: Datenschutz als Verkaufsargument

Klingt alles erstmal nach viel Arbeit, oder? Aber hier kommt der Clou: Du kannst dich damit von anderen Webdesignern abheben. Wenn du dem Kunden nicht nur ein schönes Layout baust, sondern gleich noch die Datenschutz-Anforderungen auf dem Schirm hast, punktest du doppelt:

  • rechtlich sicher
  • professionell
  • zukünftig weniger Ärger

NDA (Geheimhaltungsvereinbarung): Wann du als Webdesigner Schweigen musst – und solltest

Klingt erstmal wie aus einem Hollywood-Thriller: NDA, also Non-Disclosure Agreement oder auf Deutsch: Geheimhaltungsvereinbarung. Aber keine Sorge – du musst keine Spionage betreiben. In der Realität bedeutet das: Du verpflichtest dich, bestimmte Infos deines Kunden nicht weiterzugeben. Punkt. Gerade in der Zusammenarbeit mit Start-ups, Agenturen oder größeren Firmen gehört ein NDA heute fast schon zum guten Ton – und manchmal ist es sogar absolut notwendig.

Was ist ein NDA überhaupt?

Ein NDA ist ein juristischer Vertrag, der regelt, welche Informationen vertraulich sind und wie lange du dazu die Klappe halten musst. Das können z. B. sein:

  • Geschäftsgeheimnisse
  • Strategien und Konzepte
  • neue Produkte oder Funktionen
  • technische Details (APIs, Backend-Zugänge, Tools)
  • interne Abläufe oder Preise
  • Kundendaten, Statistiken, Auswertungen

Wann brauchst du als Webdesigner ein NDA?

Nicht immer – aber häufiger als du denkst.

Hier ein paar typische Szenarien:

  • Dein Kunde ist ein Start-up mit einer innovativen Idee, die noch nicht öffentlich ist
  • Du arbeitest im White-Label-Modell für eine Agentur und trittst nach außen nicht in Erscheinung
  • Du bekommst Zugang zu internen Daten, z. B. über das CMS, CRM oder Analytics
  • Du nimmst an Pitches oder Präsentationen teil, wo nicht veröffentlichte Inhalte gezeigt werden

In solchen Fällen schützt ein NDA nicht nur den Kunden, sondern auch dich. Warum? Weil du ganz klar sagen kannst: Ich habe unterschrieben, also rede ich nicht drüber. Und das schafft Vertrauen.

Was sollte in einem guten NDA stehen?

Ein NDA ist kein Hexenwerk, aber es sollte ein paar klare Punkte enthalten:

  • Welche Informationen sind vertraulich? (am besten konkret aufgelistet)
  • Wie lange gilt die Verschwiegenheit? (üblich sind 2–5 Jahre, manchmal unbegrenzt)
  • Was passiert bei Verstoß? (Konventionalstrafe, Schadensersatz etc.)
  • In welcher Form muss die Geheimhaltung erfolgen? (schriftlich, digital, mündlich?)
  • Was ist von der Geheimhaltung ausgenommen? (z. B. öffentlich zugängliche Infos)

Tipp: Viele Kunden haben ein fertiges NDA parat. Lies es dir immer komplett durch, bevor du unterschreibst – und wenn dir etwas komisch vorkommt, sprich es an. Notfalls kann dir ein Anwalt in 10 Minuten sagen, ob alles okay ist.

Kannst du selbst ein NDA stellen?

Klar! Wenn du z. B. an einem eigenen Projekt mit mehreren Freelancern arbeitest oder Subdienstleister einbindest, solltest du selbst ein NDA aufsetzen, damit dein Konzept nicht plötzlich irgendwo anders auftaucht.

Es gibt gute Vorlagen im Netz (z. B. bei anwalt.de, Smartlaw oder eRecht24) – oder du lässt dir eine individuelle Version erstellen, wenn du öfter damit arbeitest.

Und wie sieht’s mit der Praxis aus?

Viele Kunden schicken dir das NDA noch vor dem ersten Gespräch – und das ist okay. Aber es gibt auch Fälle, in denen du Infos bekommst, ohne vorher ein NDA unterschrieben zu haben. Dann solltest du im Zweifel trotzdem den Mund halten – einfach, weil’s professionell ist. Und wenn du dir unsicher bist: Lieber aktiv ein NDA ansprechen, statt später im Shitstorm stehen.

Ein NDA ist keine Schikane, sondern ein Vertrauensbeweis – sowohl vom Kunden an dich als auch umgekehrt. Wenn du professionell arbeiten willst, gehört der Umgang mit sensiblen Infos zum Alltag. Und je souveräner du mit dem Thema umgehst, desto mehr hebst du dich von der Masse ab.

Zahlungsausfälle & Mahnwesen: Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Du hast deine Leistung erbracht, die Rechnung gestellt – und dann? Funkstille. Kein Geldeingang. Kein Feedback. Kein gar nichts. Willkommen im Freelance-Life! Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden spät oder gar nicht zahlen. Aber keine Panik – es gibt Mittel und Wege, um damit professionell umzugehen, ohne gleich auf Eskalation zu gehen.

Erstmal: Wie vermeidest du Zahlungsausfälle von Anfang an?

Ganz ehrlich: Die beste Mahnung ist die, die du nie schreiben musst.

Ein paar clevere Vorkehrungen helfen dir, gar nicht erst in diese Situation zu kommen:

  • Vertrag oder Angebot mit klaren Zahlungszielen: z. B. „zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung“
  • Abschlagszahlungen bei größeren Projekten: z. B. 30 % bei Projektstart, 40 % nach Designabnahme, 30 % nach Launch
  • Klare Abnahme-Regelung: damit nicht auf ewig „getestet“ wird und der Kunde die Rechnung hinauszögert
  • Automatisierte Rechnungstools, die Zahlungserinnerungen verschicken (z. B. Lexoffice, sevDesk, FastBill)

Und wenn doch nichts kommt?

Auch dies wird früher oder später passieren: Ein Kunde zahlt die Rechnung nicht. Im besten Fall ist diese einfach im täglichen Geschäft untergegangen. Im worst case wirst du von deinem Kunden geghostet und du bekommst ihn nicht mehr ans Telefon, auf E-Mails erhältst du keinerlei Rückmeldungen mehr.

Das Vorgehen ist simpel und rechtlich klar: Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, kannst du ihn mit einer Rechnungserinnerung noch einmal höflich an die Zahlung erinnern. Bleibt diese aus, kannst du im nächsten Schritt eine Mahnung verfassen. Mit der zweiten Mahnung kannst du den gesamten Sachverhalt an ein Inkasso-Büro abgeben oder etwa ein gerichtliches Mahnverfahren am Mahngericht eröffnen.

In diesem Fall prüft das Gericht den Fall und leitet anschließend die Zustellung an den Schuldner in die Wege. Anschließend hat der Gläubiger drei Möglichkeiten:

  • er begleicht die Rechnung und du bekommst deine Kohle
  • Kunde zahlt weiterhin nicht, legt aber auch keinen Einspruch ein. In diesem Fall kannst du den nächsten Schritt gehen und einen Vollstreckungsbescheid beantragen
  • der Kunde legt Widerspruch gegen den Antrag ein und es kommt zu einem Gerichtsverfahren

Grundsätzlich solltest du dir immer rechtlichen Beistand holen, sobald du ein Mahnverfahren eröffnen möchtest. Ich kann dich aber beruhigen: Sowas kommt nur äußerst selten vor!

Lesetipp: Dein Kunde zahlt seine Rechnung seit Wochen nicht und du weißt nicht, was du noch machen kannst? Dann ist dieser Artikel der perfekte Leitfaden für dich!

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung: Dein Airbag als Webdesigner

Hand aufs Herz: Die meisten Webdesigner starten ohne Versicherung – und merken erst im Ernstfall, wie teuer ein kleiner Fehler werden kann. Ein vergessener Cookie-Banner, ein Sicherheitsleck, ein Crash nach dem Update – und schon bekommst du Post vom Anwalt oder eine Rechnung für einen Verdienstausfall.

Und genau hier kommt sie ins Spiel: die Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht. Keine sexy Themen, aber absolute Pflicht, wenn du professionell unterwegs bist.

Berufshaftpflicht vs. Betriebshaftpflicht – was ist was?

Klingt erstmal ähnlich, sind aber zwei Paar Schuhe:

Berufshaftpflichtversicherung

Deckt Vermögensschäden ab, also wenn deinem Kunden finanzieller Schaden entsteht – weil du z. B.:

  • einen Fehler im Code hast, der den Onlineshop lahmlegt
  • ein Layout verspätet ablieferst, wodurch ein Produkt-Launch platzt
  • DSGVO-Pflichten missachtest und der Kunde abgemahnt wird
  • externe Tools fehlerhaft integrierst und Kundendaten verloren gehen

Kurz gesagt: Wenn dein Fehler Geld kostet, bist du mit einer Berufshaftpflicht abgesichert.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist eher was für klassische Sach- und Personenschäden. Also wenn z. B.:

  • dein Laptop beim Kundentermin vom Tisch fällt und das Parkett zerkratzt
  • du Kaffee über das Equipment des Kunden kippst
  • sich jemand in deinen Büroräumen verletzt

Im Homeoffice vielleicht weniger relevant, aber sobald du Kunden empfängst oder vor Ort arbeitest, kann das Sinn machen – besonders bei Coworking-Spaces oder eigenen Büros.

Warum ist das so wichtig?

Weil du als Einzelunternehmer mit deinem Privatvermögen haftest. Und das heißt: Wenn’s richtig knallt, kann dich das finanziell komplett zerlegen – selbst bei kleinen Fehlern. Gerade im digitalen Bereich geht’s schnell um hohe Summen: Datenverluste, DSGVO-Verstöße, Online-Shops mit Ausfällen – da bist du schnell bei vier- oder fünfstelligen Beträgen.

Und bevor du jetzt denkst: „So was passiert mir doch nicht.“ Ganz ehrlich: Es reicht ein einziger unzufriedener Kunde, der sich im Recht fühlt.

Was kostet der Spaß?

Überraschung: Gar nicht so viel. Gute Berufshaftpflichtversicherungen für Webdesigner starten ab ca. 15–30 € im Monat, je nach Anbieter und Deckungssumme. Kombi-Pakete mit Betriebshaftpflicht liegen oft bei 30–50 € im Monat.

Bekannte Anbieter:

  • exali.de – spezialisiert auf digitale Berufe, sehr transparente Tarife
  • Hiscox – flexibler Schutz für Selbstständige
  • Mailo, Markel, VHV, devk, AXA – je nach Bedarf

Wichtig: Achte auf die Deckungssumme (mind. 250.000 € bis 1 Mio.) und ob auch DSGVO-Schäden, Urheberrechtsverletzungen oder IT-Dienstleistungen abgedeckt sind.

Immer mehr Auftraggeber – vor allem größere Unternehmen oder Agenturen – erwarten, dass du versichert bist. Es steht teilweise sogar im Vertrag, z. B.: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine gültige Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung zu unterhalten. Wenn du dann nichts hast, bist du raus – oder musst kurzfristig nachbessern.

Eine Berufs- und Betriebshaftpflicht ist wie ein Airbag: Du hoffst, ihn nie zu brauchen – aber wenn doch, kann er dir den Hintern retten. Für ein paar Euro im Monat schützt du dich vor Risiken, die deine Existenz kosten können. Also: nicht sparen, sondern vorsorgen. Deine Nerven werden’s dir danken.

Urheberrecht und Lizenzen: Was dir wirklich gehört – und was nicht

Mal ehrlich: Wie oft hast du schon irgendwo ein Bild „kurz aus dem Netz gezogen“, weil’s eben gut gepasst hat? Oder einen Font verwendet, den du in einem alten Projekt gefunden hast? Oder ein Code-Snippet aus einem Forum kopiert, ohne groß drüber nachzudenken?

Willkommen im Graubereich. Das Problem: Im Internet ist fast nichts wirklich frei verfügbar – selbst wenn es so aussieht. Und das Urheberrecht in Deutschland ist da knallhart.

Urheberrecht bei Bildern: Nicht alles, was du findest, darfst du nutzen

Egal ob Stockfoto, Kundenfoto oder AI-Bild – jede Datei, die du auf einer Website verwendest, braucht eine klare Rechtsgrundlage.

Das heißt:

  • Keine Bilder einfach googeln und verwenden – das kann dich hunderte bis tausende Euro kosten (Abmahnwellen inklusive).
  • Stockplattformen richtig nutzen: Anbieter wie Adobe Stock, iStock, Pexels oder Unsplash haben unterschiedliche Lizenzen – lies die Bedingungen! Beispiel: Nicht jede kostenlose Lizenz erlaubt kommerzielle Nutzung oder die Bearbeitung von Bildern.
  • Fotos vom Kunden: Lass dir schriftlich bestätigen, dass er alle Rechte an gelieferten Bildern besitzt. Du haftest sonst mit, wenn es Ärger gibt.
  • AI-generierte Bilder: Klingt nach Grauzone – ist es auch. Viele Tools schließen eine kommerzielle Nutzung in ihren AGB aus oder übertragen keine exklusiven Rechte. Also Vorsicht bei Midjourney & Co.

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onts: Das meist unterschätzte Risiko

Viele denken: „Schriftarten sind doch frei.“ Nope.

  • Google Fonts? Nur lokal einbinden – und Lizenz beachten. Einige Fonts sind unter der Open Font License (OFL) frei, andere nicht
  • Premium-Fonts (z. B. Adobe, MyFonts): Meist brauchst du eine Weblizenz, die sich nach der Seitenaufrufzahl richtet. Und die gehört nicht dir – sondern dem Kunden, also immer sauber übergeben
  • Fonts in Logos? Die Lizenz muss das ausdrücklich erlauben – nicht alle Fonts dürfen kommerziell in Marken oder Logos verwendet werden

Kurz gesagt: Fonts brauchen dieselbe Sorgfalt wie Bilder – sonst kann’s teuer werden.

Code: Open Source ≠ Freie Nutzung

Auch bei Code gilt: Was du im Internet findest, ist nicht automatisch kostenlos nutzbar.

Viele Code-Snippets (z. B. auf GitHub oder Stack Overflow) stehen unter Open-Source-Lizenzen wie MIT, GPL oder Apache.

  • Je nach Lizenz musst du Hinweise im Code lassen, Copyrights übernehmen oder sogar deinen eigenen Code offenlegen, wenn du die Vorlage nutzt
  • Wenn du Templates, Plugins oder Skripte verwendest (z. B. von Themeforest, Webflow, CodeCanyon), musst du sicherstellen, dass du eine Lizenz dafür besitzt – und der Kunde auch

Mein Tipp: Dokumentier solche Quellen sauber in deinem Projekt-Ordner und sprich mit deinem Kunden, wer die Lizenzen am Ende halten soll. Am besten im Vertrag regeln.

Nutzungsrechte: Was du dem Kunden wirklich übergibst

Selbst wenn du eine Website komplett designst, heißt das nicht automatisch, dass der Kunde alle Rechte daran besitzt. Das deutsche Urheberrecht ist da glasklar: Der Urheber bleibt immer der Urheber – also du. Der Kunde bekommt nur ein Nutzungsrecht – und das solltest du ganz genau definieren.

Was du festlegen solltest:

  • Art der Nutzung: Nur Web oder auch Print, Social Media, Newsletter etc.?
  • Räumliche Nutzung: Nur in Deutschland, EU-weit, weltweit?
  • Zeitliche Nutzung: Unbegrenzt oder z. B. für 2 Jahre?
  • Exklusivität: Darf nur dieser Kunde das Werk nutzen oder auch andere?

Beispiel: Du entwickelst ein individuelles Webdesign für einen Kunden – er darf es nutzen, aber du darfst es nicht einfach weiterverkaufen (wenn du ihm ein exklusives Recht eingeräumt hast). Umgekehrt kann er nicht von dir verlangen, dass du die Rechte komplett abgibst, wenn das nicht vertraglich geregelt wurde.

Lizenzen bei Stock-Material: Wer kauft?

Grundregel: Die Lizenz muss auf den Endkunden laufen, nicht auf dich. Wenn du z. B. ein Bild bei Adobe Stock kaufst und für den Kunden verwendest, bist du im Zweifel nicht berechtigt, das so weiterzugeben – es sei denn, du hast eine erweiterte Lizenz oder regelst das sauber in der Abrechnung.

Verträge mit Kunden: Warum du nicht ohne arbeiten solltest

Verträge klingen erstmal bürokratisch, unsexy und kompliziert – aber wenn du als Webdesigner ernst genommen werden willst, brauchst du sie. Punkt. Ein guter Vertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern eine klare Grundlage für eine entspannte Zusammenarbeit. Denn spätestens, wenn’s mal knirscht – und das wird irgendwann passieren – ist „Haben wir nie besprochen“ der Anfang vom Ende.

Was du unbedingt regeln solltest

Hier kommt die Shortlist, was in deinem Vertrag auf keinen Fall fehlen darf – egal, ob du ein 5-Seiten-Dokument oder ein schlankes Angebot mit AGB nutzt:

1. Leistungsbeschreibung

Was genau machst du – und was nicht? Stichwort: „Scope of Work“. Je klarer du hier bist, desto weniger Diskussionen gibt’s später. Beispiel: „Erstellung einer Onepager-Website mit CMS Webflow, bestehend aus Startseite, Leistungen, Kontaktseite. Integration eines Kontaktformulars. Responsive Design für Desktop, Tablet und Smartphone.“

2. Projektphasen & Zeitplan

Glieder dein Projekt in klare Phasen:

  • Kick-off / Konzept
  • Design
  • Umsetzung
  • Korrekturen
  • Abnahme / Übergabe

Gib am besten auch Zeitrahmen an – und halte fest, was passiert, wenn der Kunde in Verzug gerät (z. B. keine Inhalte liefert).

3. Vergütung & Zahlungsplan

Ob Festpreis oder Stundensatz – der Kunde muss wissen, was er zahlt. Am besten mit Aufschlüsselung:

  • 30 % Anzahlung bei Projektstart
  • 40 % nach Abnahme des Designs
  • 30 % nach finaler Übergabe

Klingt formell? Ist fair – für beide Seiten.

4. Revisionsrunden

Definiere ganz klar: Wie viele Korrekturschleifen sind inklusive? Und was passiert danach? Alles, was über die vereinbarte Anzahl hinausgeht, wird nach Stunden abgerechnet oder separat angeboten. Sonst wirst du ruckzuck zum kostenlosen Änderungs-Bot.

5. Abnahme & Übergabe

Gib an, wann das Projekt offiziell als abgeschlossen gilt. Beispiel: „Nach schriftlicher Abnahme oder spätestens 14 Tage nach finaler Übergabe, sofern keine Beanstandungen vorliegen.“ So verhinderst du ewiges „Wir schauen nochmal drüber…“

6. Nutzungsrechte

Definiere, welche Rechte du dem Kunden überträgst. Standard: einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das konkrete Projekt. Wenn du Exklusivrechte oder Weiterverkauf ausschließen willst – schreib’s rein.

7. Haftung & Gewährleistung

Du bist Webdesigner, kein Anwalt, Serveradmin oder SEO-Guru. Im Vertrag sollte stehen, dass du nicht für rechtliche Fehler (z. B. DSGVO-Verstöße) oder Hosting-Probleme haftest, wenn das außerhalb deiner Verantwortung liegt. Auch wichtig: Fristen für die Geltendmachung von Mängeln.

8. Stornobedingungen

Was passiert, wenn der Kunde abspringt? Halte fest, dass bereits erbrachte Leistungen anteilig berechnet werden – und du ggf. ein Ausfallhonorar berechnen darfst. Gerade bei langen Projekten wichtig.

9. Gerichtsstand & Schlussklauseln

Standardkram – aber wichtig. Schreib rein, dass deutsches Recht gilt und wo der Gerichtsstand ist (meist dein Wohnsitz). Und: Wenn einzelne Klauseln unwirksam sind, bleibt der Rest des Vertrags bestehen.

Was, wenn der Kunde keinen Vertrag will?

Dann schick ein Angebot mit deinen AGB – das ist rechtlich auch ein Vertrag, sobald er vom Kunden angenommen wird. Wichtig: AGB müssen aktiv akzeptiert werden, z. B. per Unterschrift oder „Mit Annahme dieses Angebots gelten die AGB als akzeptiert.“

Tipp: Lass deine AGB einmal sauber aufsetzen oder prüfen, z. B. bei IT-Recht Kanzlei, eRecht24 oder über deinen Berufsverband. Danach kannst du sie immer wieder verwenden. Ein Vertrag schützt nicht nur dich, sondern auch dein Projekt. Er zeigt, dass du nicht mal eben ein bisschen bastelst, sondern strukturiert und professionell arbeitest.

Und genau das ist es, was am Ende das Vertrauen schafft – und oft auch den Ausschlag gibt, dass sich der Kunde für dich entscheidet.

Lesetipp: Als Webdesigner immer broke und am Ende des Monat gibt es Nudeln mit Tomatensauce? Dann ist mein Artikel Webdesigner & Finanzen: So wirtschaftest du profitabel genau das Richtige für dich!

Fazit: Rechtssicherheit ist kein Bonus – sie ist Pflicht

Webdesign ist mehr als nur schöne Layouts und durchdachte Nutzerführung. Wenn du für Kunden arbeitest, bewegst du dich auch rechtlich auf einem Spielfeld, das klare Regeln kennt. Und die solltest du nicht nur kennen, sondern aktiv in deine Arbeit integrieren – vom ersten Angebot bis zum fertigen Projekt.

Denn ganz ehrlich: Was bringt dir der geilste Webflow-Entwurf, wenn am Ende eine Abmahnung ins Haus flattert, der Kunde nicht zahlt oder du dich plötzlich mit einer uralten Font-Lizenz rumschlägst?

Mit sauberen Verträgen, klaren Vereinbarungen, passenden Versicherungen und einem Bewusstsein für Datenschutz und Urheberrecht arbeitest du nicht nur stressfreier, sondern auch auf einem ganz anderen Level. Und genau das merken auch deine Kunden.

Du willst rechtlich sicher und professionell auftreten – ohne selbst Paragraphen zu wälzen? Dann lass uns sprechen! Ich unterstütze dich nicht nur beim Webdesign oder einem Relaunch mit Webflow, sondern helfe dir auch dabei, deine Website DSGVO-konform, strukturiert und business-ready aufzubauen.

Steve von wyreframe
Webdesigner
* Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird zwar nur die männliche Form genannt, stets aber die weibliche Form gleichermaßen mitgemeint. Menschen jeglichen Geschlechts sind mir als Leser*innen herzlich willkommen 🌈❤️

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